Mit dem Funktionstraining, das von den Kranken- und Rentenversicherungsträgern gefördert wird, bietet die Rheuma-Liga die Möglichkeit einer kontinuierlichen Übungsbehandlung unter fachlicher Anleitung an. Damit leistet die Deutsche Rheuma-Liga - aber auch die Betroffenen mit einem Eigenanteil - einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
Dieses therapeutische Funktionstraining soll insbesondere chronisch kranke Menschen in Gruppen auch zur Selbstübung anleiten. Die Notwendigkeit für die Durchführung liegt so lange vor, wie der Betroffene während der Übungen der Anleitung durch den Therapeuten bedarf. Rechtsgrundlage für die Förderung des Funktionstrainings durch Kranken- und Rentenversicherer ist § 44 (Abs. 1 Nr. 4) SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V.
Wie das Funktionstraining durchgeführt wird, ist in Rahmenvereinbarungen der Rheuma-Liga und anderer Selbsthilfe-Verbände mit den Versicherungsträgern geregelt. Die wesentlichen Bestimmungen:
Bereits in einem Urteil des Sozialgerichts Trier (Az. S4 KR 35/02) wurde eine Krankenkasse verpflichtet, Rehabilitationssport über den in der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Umfang hinaus zu gewähren. Das Gericht entschied, dass für die Beurteilung die gesetzliche Regelung maßgeblich bleibt, die nicht von den dazu ergangenen Rahmenvereinbarungen unterlaufen werden darf.
Am 17. Juni 2008 hat auch das Bundessozialgericht entschieden, dass die Verordnung von Funktionstraining nicht durch Rahmenvereinbarungen grundsätzlich befristet werden kann. Eine "zwangsläufige Höchstdauer" des durch die Krankenkassen geförderten Funktionstrainings könne es nicht geben, so das Gericht. Es verwies darauf, dass es auf den individuellen Fall ankommt; die Leistungen müssen "im Einzelfall geeignet, notwendig und wirtschaftlich" sein.
Mitglieder der Rheuma-Liga können in jedem Fall, auch nach Ablauf der Förderung, weiterhin am Funktionstraining teilnehmen. Denn der Landesverband Rheinland-Pfalz bietet den betroffenen rheumakranken Menschen das qualifizierte Funktionstraining als selbstfinanziertes Modell an. Nähere Informationen zu den Kosten für die Teilnahme als Selbstzahler in Ihrer Region erhalten Sie bei der Beratungs- und Geschäftsstelle des Landesverbandes.